Montag, 25. September 2017

MIßTRAUEN gegenüber eines WÄHLERS !!

Am 24.09. 2017 war Bundestagswahl, aber man ließ mich nicht wählen !!

Da zu jetzt dieses ZITAT: "Auf der Wahlleiterschulung wurde gesagt, das
die Wahlberechtigungskarte als Ausweis als Zulassung zur Wahl genügt"

Weiteres Zitat: " Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wähler-
verzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des
Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler endweder
ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personalausweis.
Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt dem Wähler zu gute" !!

Nun zum Sachverhalt: Am Vormittag den 14.09.2017 im Wahllokal 130 31
verweigerte man den Wähler E. Heeder die Bundestagswahl. Als Herr
H. seine Wahlunterlagen verlangte, wurde er mit dem Satz empfangen:
"Wir brauchen ihre Legitimierung das sie Wahlberechtigt sind, zeigen
sie ihren Ausweis vor !!"

Herr Heeder ist nun seit 23 Jahre Wahlhelfer, aber so wurde er noch nie in diesem Wahllokal empfangen. Er nahm seine Wahlberechtigung mit, zerknüllte sie, und schmiss sie in den Abfallkorb. Nach nicht mal eine halbe Stunde kehrte er zurück, um es noch mals zu versuchen, es klappte dies mal auch nicht.

Nun fuhr er zu seinem Wahllokal, und berichtete da drüber, und keiner der Wahlhelfer weder der Wahlleiter haben es verstanden. Auch der BÜNABE Herr Brückner und Fr. Manzke verstand es nicht, und sie ermutigten Herr Heeder dort noch mals hin zu fahren.

Nach dreimaliger Abfuhr, noch mal da hin, aber er fuhr, und durfte immer
noch nicht wählen !! Herr Heeder versprach ihnen in diesem Wahllokal
130 31, da drüber zu berichten. Die Antwort war: "Berichten sie !!"
Es ist die spannende Frage: "Wie geht man im öffentlichen Leben da
mit um ??"

E. Heeder - Stadtteilkünstler / Sitz im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg  












                                                  Nur keine Angst, wir können 
                                                  uns wehren !!

Am heutigem Tage,  Mittwoch den 27.09. 2017 bekomme ich aus der Landeswahlstelle folgende E-Mail:



Sehr geehrter Herr Heeder, 
vielen Dank für Ihre zwei Nachrichten. Nach Ihrer ersten Nachrichten sind wir Ihrem geschilderten Fall nachgegangen und haben über die Kreiswahlleitung des Wahlkreises 18, Hamburg-Mitte, bei dem entsprechenden Wahlvorstand um Stellungnahme gebeten. Diese ist nun erfolgt.

Der Wahlvorstand gibt an, dass Sie mit einer stark zerknitterten Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal erschienen und sich der Wahlvorstand absichern und den Personalausweis sehen wollte. Hierzu der Hinweis, dass ein Vorzeigen des Ausweises nicht verpflichtend ist, der Wahlvorstand aber im eigenen Ermessen im Einzelfall das Vorzeigen des Ausweises verlangen kann. In solch eine Fall werden die vorhandenen Daten mit dem Ausweis abgeglichen und der Ausweis direkt wieder ausgehändigt. Eine Verfehlung des Wahlvorstandes ist somit nicht zu erkennen.

Der Wahlprozess hätte bei Ihnen somit problemfrei ablaufen können, hätten Sie kurz Ihren Ausweis vorgezeigt, was Sie nach unserer Information nicht gemacht haben.

Da Sie dort in dem Wählerverzeichnis auch eingetragen waren, ist es sehr bedauerlich, dass Sie somit Ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen konnten.

Ergänzend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Fotografieren innerhalb des Wahllokals nur gestattet ist, wenn der Wahlvorstand einstimmig zustimmt. Andernfalls liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der betreffenden Personen vor. Laut des Wahlvorstandes ist die Zustimmung nicht erfolgt, sodass das entsprechende Foto des Wahlvorstandes unverzüglich von Ihrem Blog zu entfernen ist.



Mit freundlichen Grüßen




Da drauf meine Rückmeldung: 
 Sehr geehrter Herr M.  
, leider ist das so nicht richtig, was sie da so schreiben, und auch nicht richtig was da behauptet wird. Dieser Wahlbenachrichtigungsschein  war Aal glatt, bei meinem ersten erscheinen. Weiter hin war auch nie die Rede da von, das dieser Wahlbenachrichtigungsschein zerknitterten war. Ich bin 4 mal mit dem selben Schein dort gewesen, und es war nie die Rede da von !! Ich weiß was sich dort abgespielt hat, sie nicht. Es wurde gesagt:"Er wisse nicht, das ich ich bin, ich könnte jeder sein". Sie haben es nicht mal nötig gehabt in ihre Wahlliste von Namen und Adressen nach zu sehen. Klar ist es dort zur Verfehlung gekommen, das nicht begriffen, das man mich dort nicht wählen ließ. Vielleicht hätte ich bleiben sollen,bis die Polizei gekommen währe, ob es dann besser gelaufen währe ?? Ich habe so gar mit dem BÜNABE Herrn Brückner in unserm Wahllokal da drüber gesprochen, er hat es auch nicht begriffen, das ich dort nicht wählen durfte.

Es wurde mir gestattet da drüber zu berichten, und es hat auch keiner da gegen etwas gehabt,  das ich dort ein Foto gemacht habe. Außer dem habe ich eine Gesichtsblende eingefügt, und meine Berichtserstattung bleibt wie sie ist, das ist auch mein Recht !! Freie Meinungsäußerung für alle !!



Ihre Antwort wird auch veröffentlicht, denn das gehört nun mal zur Sachlage !! 
Erich Heeder       


Von: Landeswahlamt Hamburg <landeswahlamt-hamburg@bis.hamburg.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. September 2017 15:51
An: Erich Heeder
Cc: Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Mitte)
Betreff: AW: INFO

Sehr geehrter Herr Heeder,

vielen Dank für den Hinweis über den Zustand Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ungeachtet dessen, liegt es wie bereits in meiner vorigen Mail erläutert, im Ermessen den Wahlvorstandes, das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes mit Lichtbild zu verlangen. Daher besteht weiterhin die Sachlage, dass der Wahlvorstand Sie mit seinem Handeln nicht wiederrechtlich vom Wahlrecht abgehalten hat. Vergleichen können Sie dazu auch ein Urteil des Staatsgerichtshofes der Freien und Hansestadt Bremen.

Zu der wortgleichen Vorschrift im Landeswahlordnung in Bremen hat der Staatsgerichtshof (Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. September 2016 – St 2/16 –) entschieden: „§ 44 Abs. 3 Satz 2 BremLWO knüpft an diese Hinweise an und verpflichtet den im Wahlraum erschienenen Wähler, sich auf Verlangen auszuweisen. Für den einzelnen Wähler ist es danach kein unzulässiger Eingriff in sein Wahlrecht, wenn er an der Wahlhandlung gehindert wird, weil er sich nicht ausweisen kann, denn das Bremische Wahlrecht sieht dieses so vor.“



Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr M. ,

Da zu jetzt dieses ZITAT: "Auf der Wahlleiterschulung wurde gesagt, das die Wahlberechtigungskarte als Ausweis als Zulassung zur Wahl genügt"

Weiteres Zitat: " Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wählerverzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler endweder ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personal-ausweis.
Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt dem Wähler zu gute" !!

Also wie so durfte ich in diesem Wahllokal nicht wählen ?? Scheinbar haben sie es immer noch nicht verstanden, da isch selbst seit 23 Jahre Wahlhelfer bin, muß ich doch wissen, was da los war.

Ob es nun um diesen Wahlbenachrichtigungskarte ging oder nicht ging können sie doch gar nicht beurteilen, und all die anderen auch nicht.
 

Das Mißtrauen gegen mich war größer als die Wahlbenachrichtigung, das ist nun mal Fakt !!

Meine und ihre Nachricht kommt zu meiner Berichterstattung, da mit andere mal merken, wie man hier mit Menschen umgeht !!

In diesem Sinn,
Erich Heeder - Autor - Dichter - Sitz im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg

gende INFO wurde mir zu geschickt: 


Wählerverzeichnis und Umzug

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie zu einer Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Mittwoch, 20. September 2017

KUNST darf nicht verboten werden.

Kunst darf nicht verboten werden Landesgerichtes Halle/ Saale wurde im Juni 2016 das Bild "Rapunzel 4" der Künsterin Julia Wegat verboten. Hiergeben liegt Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Artikel 5 III GG, Kunstfreiheit und Artikel 12 I 1 GG, Berufsfreiheit vor. Wir wollen diskutieren, wie wichtig Kunstfreiheit für den Erhalt der Demokratie ist. UnterstützerInnen helfen mit ihrem Votum, dass die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht behandelt wird. Wir sind der Meinung, dass das Verbot von Kunst ein unzulässiges Mittel ist, nicht nur und besonders im vorliegenden Fall, sondern auch allgemein im Umgang mit Demokratie und Meinungsfreiheit. Es wird erwartet, dass sich politische Entscheidungsträger, ebenso Jedermann, also alle TeilnehmerInnen an einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft eindeutig hierzu positionieren. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, Demokratie will geschützt, bewahrt und erarbeitet werden. Ebenso die Freiheit der Kunst. Denn: Eine freie Kunst ist ein Garant von, ein Wächter für Demokratie. Hintergründe: Im Jahre 2005 hat Wegat mit der Arbeit an einem Bilderzyklus begonnen, der die Märchen der Gebrüder Grimm zum Inhalt hat. Zuerst entstanden Bilder, die sich thematisch mit „Hänsel und Gretel“ und „Rotkäppchen“ und „Dornröschen“ befassten. Sie hat unter anderem Aspekte verarbeitet, die Angst und Schrecken der als unschuldig (unbekleidet) dargestellten Kinder zeigen, Momente von Schmerz, Schock und Agonie, die diese Märchen im Kern abgebilden: Hier werden Kinder ausgesetzt, vertrieben, getäuscht, gefangen genommen, gefoltert, mit dem Tode bedroht, in einen totenähnlichen Schlaf versetzt, sie sind Zeugen, wie Angehörige „gefressen“ werden. Man kann davon ausgehen, dass die Inhalte dieser Märchen allgemein bekannt sind und keiner expliziten Erläuterung bedürfen; daher auch der Titel „Volksmärchen“ für diese Art von Literatur. Selbst durch die Versüßlichung aktueller Deutungen dieser Volksmärchen durch Walt Disney und Co und selbst aus heutiger Sicht bleibt ihr Grundgehalt doch eine deutliche Warnung und drastische Abbildung von Grauen. Im Jahre 2010 hat Wegat dem Zyklus („Märchenbilder“) vier weitere Arbeiten angehängt. Im Gegensatz zu den Kindern der ersten Märchenbilder, deren Darstellung samt und sonders frei erfunden war, stellen diese Arbeiten drei ihr bekannte Mädchen im Adoleszensalter dar. Für die Abbildung hatte sie die Genehmigung der Eltern und der Abgebildeten erhalten. Die Bilder behandeln, wie der Titel aussagt, das Märchen „Rapunzel“. Auch hier dürfte die inhaltliche Thematik weitreichend bekannt sein: Ein junges Mädchen wird in einem Turm eingesperrt und kann sich dort nur befreien, nachdem sie ihr über die Jahre gewachsenes Haar durch ein Fenster hinablässt und an diesem Zopf ein Prinz hinaufgelangt, um sie zu retten. Wegats „Rapunzel“-Mädchen haben durchweg kurzes Haar und alle einen gebrochenen Arm. Hier kann man nun mit vielerlei Deutungen spielen, die alle die Adoleszenz meinen: die Versuche, sich selbst zu retten, aus dem Turm?, alleine, ohne Hilfe?, dabei verletzt werden? Einsamkeit? Uvm. Wie man dabei auf die Deutung „Kindesmissbrauch“ kommen kann, ist unverständlich, zumal man auch hier davon ausgehen kann, dass der Inhalt des Märchens allgemein bekannt ist (Volksmädchen). Im Jahre 2013 kam der gesamte Zyklus in Halle / Saale zur Ausstellung. In dieser Ausstellung waren die Bilder in drei getrennten Räumlichkeiten zu sehen: Die „Rapunzel“ Arbeiten waren, da sie sich sowohl zeitlich, als auch optisch und inhaltlich von den anderen absetzen, deutlich getrennt gehängt. Die Arbeiten mit den Titeln „Dornröschen“ und „Rotkäppchen“, die gemäß der Märchengehalte Darstellungen von totenähnlichen Kindern zeigen, waren in einem getrennten, abgeschlossenen Raum untergebracht. Die Arbeiten „Hänsel und Gretel“ und „Schneeweißchen und Rosenrot“ hingen in einem offenen dritten Raum. In einem Presseartikel im Internet wurden nun die Bilder mit dem Thema "Kindesmissbrauch" in Verbindung gebracht und das Bild „Rapunzel 4“ dort abgebildet. Die Eltern der dort gemalten, inzwischen volljährigen Person haben sich dagegen verwehrt, und das Bild wurde aus dem Artikel entfernt. Diese Eltern traten nun an Wegat heran und verlangten, dass das Bild aus dem Zyklus entfernt werde. Dagegen hat sie sich verwehrt, da sowohl den Eltern als auch der gemalten Person der Inhalt der Darstellung und der Kontext bekannt war, in dem das Bild zu sehen sein würde. Die abgebildete Person wird dort weder namentlich genannt, noch lässt die Abbildung weitere Rückschlüsse auf ihre Identität zu. Die Eltern drohten damit, sollte das Bild weiterhin öffentlich gezeigt werden, würden sie es verbieten lassen. Hierin wurden sie von den Gerichten in Halle /Saale unterstützt. Das Bild ist seitdem von zwei deutschen Gerichten verboten worden. Das Landgericht Halle/Saale erlaubt sogar ein Zurückziehen der einmal erteilten Abbildungsgenehmigung zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen und damit jederzeit und völlig willkürlich ein Verbot der künstlerischen Abbildung bzw. Darstellung.Was heißt dies also konkret? Als Künstler muss man alle Deutungsarten/Deutungsmöglichkeiten vorhersehen, der Künstler ist in vollem Umfang dafür verantwortlich: Es können also jegliche Arbeiten verboten werden, weil ein Dritter denken könnte, dieses Bild behandle vielleicht das Thema Missbrauch, Mord, Krieg, Ausländerfeindlichkeit…etc pp. Eine solche Praxis würde im Namen des "Schutzes der Persönlichkeitsrechte" dem Verbot jeglicher Kunstwerke Tür und Tor öffnen, und zwar könnte alle Kunst wahllos verboten werden. Bei jedem anderen Prozess dieser Art muss man dem „Täter“, also dem Verletzer dieser Persönlichkeitsrechte, nachweisen können, dass hier eine bewusste oder gewollte Verletzung vorlag - und bei Kunst soll das nun einfach so möglich sein? Weil irgendein Dritter, Vierter, Fünfter... in Monaten, Jahren, Jahrzehnten sich eine bestimmte Deutung erlaubt? Im Namen aller Unterzeichner/innen. Gegen das Urteil 104C 1142/15 des Landesgerichtes Halle (Saale) vom Juni 2016 und das hiermit vollstreckbare Verbot des Bildes „Rapunzel 4“ lege ich Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Artikel 5 III GG, Kunstfreiheit und Artikel 12 I 1 GG, Berufsfreiheit, ein. Im Jahre 2005 habe ich mit der Arbeit an einem Bilderzyklus begonnen, der die Märchen der Gebrüder Grimm zum Inhalt hat.
Zuerst entstanden Bilder, die sich thematisch mit „Hänsel und Gretel“ und „Rotkäppchen“ und „Dornröschen“ befassten. Ich habe hier unter anderem Aspekte verarbeitet, die Angst und Schrecken der als unschuldig unbekleidet) dargestellten Kinder zeigen, Momente von Schmerz, Schock und Agonie, die ich sehr deutlich in diesen Märchen abgebildet sehe: Hier werden Kinder ausgesetzt, vertrieben, getäuscht, gefangen genommen, gefoltert, mit dem Tode bedroht, in einen totenähnlichen Schlaf versetzt, sie sind Zeugen, wie Angehörige „gefressen“ werden. Der Zyklus enthält parallel dazu die Abbildung von Momenten von Sieg und Triumph sowie Überwindung des Grauens, die auch unzweideutig Inhaltsbestandteil der Märchen sind. ;"Ich war und bin der Meinung, dass die Inhalte dieser Märchen allgemein bekannt sind und keiner expliziten Erläuterung bedürfen; daher auch der Titel „Volksmärchen“ für diese Art von Literatur. Selbst durch die Versüßlichung aktueller Deutungen dieser Volks- märchen durch Walt Disney und Co und selbst aus heutiger Sicht bleibt ihr Grundgehalt doch eine deutliche Warnung und drastische Abbildung von Grauen. Insofern kann ich nicht verstehen, wieso ein Gericht davon ausgeht,dass der Titel „Märchenbilder“ für eine Ausstellung, ebenso wie für einen Gemäldezyklus,missverständlich sein kann. Im Jahre 2010 habe ich den Zyklus („Märchenbilder“) erneut aufgegriffen und ihm vier weitere Arbeiten angehängt. Im Gegensatz zu den Kindern der ersten Märchenbilder, deren Darstellung samt und sonders frei erfunden war, stellen diese Arbeiten drei mir bekannte Mädchen im Adoleszensalter dar (eine, meine eigene Tochter, wurde zweimal abgebildet). Für die Abbildung der beiden anderen Jugendlichen hatte ich die Genehmigung der Eltern und der Abgebildeten erhalten. Die Bilder behandeln, wie der Titel unzwei- deutig aussagt, das Märchen „Rapunzel“. Auch hier dürfte die inhaltliche Thematik weitreichend bekannt sein: Ein junges Mädchen wird in einem Turm eingesperrt und kann sich dort nur befreien, nachdem sie ihr über die Jahre gewachsenes Haar durch ein Fenster hinablässt und an diesem Zopf ein Prinz hinauf- gelangt,um sie zu retten. Meine „Rapunzel“-Mädchen haben durchweg kurzes Haar und alle einen gebrochenen Arm. Hier kann man nun mit vielerlei Deutungen spielen, die alle die Adoleszenz meinen: die Versuche, ich selbst zu retten, aus dem Turm alleine, ohne Hilfe?, dabei verletzt werden? Einsamkeit? Wie man dabei auf die Deutung „Kindesmissbrauch“ kommen kann, ist mir unverständlich,zumal man auch hier davon ausgehen kann, dass der Inhalt des Märchens allgemein bekannt ist (Volksmädchen).Im Jahre 2013 kam der gesamte Zyklus in Halle / Saale zur Ausstellung. In dieser Ausstellung waren die Bilder in drei getren- nten Räumlichkeiten zu sehen:"Die „Rapunzel“ Arbeiten waren, da sie sich sowohl zeitlich, als auch optisch und inhaltlich von den anderen absetzen, deutlich getrennt gehängt.Die Arbeiten mit den Titeln „Dornröschen“ und „Rotkäppchen“, die gemäß der Märchengehalte Darstellungen von totenähnlichen Kindern zeigen, waren in einem getrennten, abgeschlossenen Raum untergebracht.Die Arbeiten „Hänsel und Gretel“ und „Schneeweißchen und Rosenrot“ hingen in einem offenen dritten Raum. In einem Presseartikel im Internet wurden nun die Bilder mit dem Thema "Kindesmissbrauch" in Verbindung gebracht und das Bild „Rapunzel 4“ dort abgebildet. Der Artikel war noch lange Zeit nach Ende der tatsächlichen Ausstellung im Internet zu sehen.Die Eltern der dort gemalten, inzwischen volljährigen Person haben sich dagegen verwehrt, und das Bild wurde aus dem Artikel entfernt.Diese Eltern traten nun an mich heran und verlangten,dass das Bild aus dem Zyklus entfernt werde. Dagegen habe ich mich verwehrt, da sowohl den Eltern als auch der gemalten Person der Inhalt der Darstellung und der Kontext bekannt war,in dem das Bild zu sehen sein würde.Die abgebildete Person wird dort weder namentlich genannt, noch lässt die Abbildung weitere Rückschlüsse auf ihre Identität zu. Hier in wurden sie von den Gerichten in Halle /Saale unterstützt.Das Bild ist seitdem von zwei deutschen Gerichten verboten worden. Das Landgericht Halle/Saale erlaubt sogar ein Zurückziehen der einmal erteilten Abbildungsgenehmi- gung zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen und damit jederzeit und völlig willkürlich ein Verbot der künstlerischen Abbildung bzw. Darstellung./
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Samstag, 16. September 2017

KUNST im EKZ BILLSTEDT

Am gestrigen Samstag den 16.09.2017, ging eine Kunstausstellung von den Kunst & Kulturtage in Mümmelmannsberg im EKZ Billstedt zu ende.

31 Künstler & Künstlerinnen präsentierten ihre Kunstwerke, und wiesen gleich da drauf hin, das bald die KUNST&KULTURTAGE MÜMMELMANNSBERG in der GSM MÜMMELMANNSBERG statt finden werden. Diese Kunst&Kulturtage in der GSM Mümmelmannsberg finden nun seit 1987 statt. Organiesiert wird diese Ausstellung von den Kunst & Kulturschaffenden aus Mümmelmannsberg, ohne diesen Zusammenschluß würden diese einmalige Präsentation von Kunst & Kultur gar nicht klappen. Weiter hin freut es uns immer, das immer wieder NEUE Künstler-innen hier mit machen. Denn die künstlerische Vielfallt ist sehr groß, was zum sehen und kaufen anregt.

Wir Kunstschaffende machen das nun seit 1987, und wir machen es nicht nur für uns
allein, sondern wir machen es für alle Hamburger und Hamburger-innen, so wie die
Ausstellung im Rathaus bewiesen haben.  30zig Jahre gute Arbeit zu leisten, ist nicht immer leicht, und wir freuen uns über jeden Neuen Teilnehmer-in, so wie Besucher und Besucher-in.

Wer den Satz geprägt hat:"Mümmelmannsberg ist die künstlerische HOCHBURG im OSTEN",  der muß das wohl während einer ERöffnungsrede gesagt haben. Aber dieser
Satz hat es in den letzten 30zig Jahre bestätigt.

"Offenes Atlier in Mümmelmannsberg e.V."
Erich Heeder Zweiter Vorsitzender






Weitere LINKS:
http://www.hamburger-wochenblatt.de/muemmelmannsberg/lokales/kunst-im-ekz-billstedt-d43227.html


Sonntag, 10. September 2017

20 Jahre Passierzettel - Live im Westwerk

Hamburg der 09.09. 2017 

20 Jahre Passierzettel LIVE im Westwerk Hamburg,
20 Jahre psychedelische Impromusik, 20 Jahre mit bekannten  Gastmusikern gespielt.

Passierzettel ist eine Rockband aus Hamburg, Deutschland. Sie stehen einerseits in der Tradition des Krautrocks, andererseits lassen sie Elemente aus New Wave, Dub, Jazz und zeitgenössischer Elektronik in ihre Spontankompositionen einfließen.

Passierzettel wurde Mitte der 1980er Jahre gegründet. Der Bandname bezieht sich auf eine gleichnamige Straße im Hamburger Hafen. Hier mussten im 19. Jahrhundert Auswanderer zum letzten Mal ihre Papiere zeigen, um dann endgültig auf das Schiff zu kommen, das sie nach Amerika bringen sollte. In dieser Straße befand sich auch für elf Jahre das Übungsstudio der Band.

2004 und 2005 gaben sie mehrere Konzerte mit Damo Suzuki, dem Sänger der legendären Krautrockband Can. Zwischen 2006 und 2009 traten sie regelmäßig mit Lothar Meid auf, der bereits als Mitglied von Embryo, Amon Düül II, Klaus Doldingers Passport und Marius Müller-Westernhagen maßgeblich zu der Entwicklung der Rockmusik in Deutschland beigetragen hat.






 

Da zu  diesesr VIDEO-LINK


http://www.hamburger-wochenblatt.de/rothenburgsort/kultur/20-jare-passierzettel-d43211.html