Ab heute habe ich die Bescheinigung erhalten, das diese Anzeig gegen dieser Stadt raus ist. Vieler meiner Kollegen (HINZ&KUNZT VERKÄUFER-INNEN) finden das gut, das ich dies getan habe, und andere drücken mir die Daumen, was will man mehr ??
Zum Schluß noch dieses, auch eine Partei in dieser Stadt hat sich bei mir gemeldet, das diese Anzeige sehr gut formuliert wurde.
Bezugsquelle Hamburger Morgenpost |
Einen Hinweiß muß ich aber noch formulieren: "Der letzte Absatz dieses Atikels, ist leider so nicht richtig !! Weil HINZ&KUNZT keinen beauftragt hat, ein Gutachten zu erstellen !! Die Chefredaktörin von HINZ&KUNZT hat eine Pressemitteilung schreiben müssen, das dies so nicht richtig ist !! Nun kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden, über diesen Bericht !!
Da mit einige es nach vollziehen können, um was es hier geht, hier meine Anzeige !!
Erich Heeder - Stadtteilkünstler - HINZ&KUNZT VERKÄUFER
Diese Schriftstück beweißt, das Behörden und Politiker- innen über Menschen endscheiden können, ohne sie mit einzubeziehen !! Am selben Tag, als ich dieses Schriftstück erhielt, habe ich es an das Hamburger Verwaltungsgericht per E-Mail geschickt. Nun heißt es erst mal, abwarten, bis sie sich zurück melden !! Auch HINZ&KUNZT berichtet in der Januarausgabe auf Seite 35, über meine Anzeige !!
Am heutigem Tage habe ich vom Verwaltungsgericht diese Mitteilung bekommen:
"
Sehr geehrter Herr Heeder,
das Verwaltungsgericht führt nicht die Rechtsaufsicht über die Behörden in der Freien und Hansestadt Hamburg, d.h. das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, einer Behörde bzw. den dortigen Mitarbeitern außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Weisungen zu erteilen oder ein bestimmtes Verhalten zu beanstanden. Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur bei einer Verletzung eigener Rechte des Klägers bzw. des Antragstellers tätig werden. Dies bedeutet, dass es nach dem Prozessrecht, an welches das Verwaltungsgericht nach dem Grundgesetz gebunden ist, grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass ein Kläger die Verletzung von Rechten eines Dritten oder lediglich allgemeine Rechtsverstöße einer Behörde geltend machen kann. Ich sehe daher in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider keine Möglichkeit, dass das Verwaltungsgericht in Ihrem Sinne tätig werden könnte. Da das Gericht auch keine Rechtsberatung leisten darf, würde ich vorschlagen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder die Öffentliche Rechtsauskunft wenden. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie auf der Internetseite
http://www.hamburg.de/oera/Ich bedauere, Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben zu können,
und verbleibemit freundlichen Grüßen
das Verwaltungsgericht führt nicht die Rechtsaufsicht über die Behörden in der Freien und Hansestadt Hamburg, d.h. das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, einer Behörde bzw. den dortigen Mitarbeitern außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Weisungen zu erteilen oder ein bestimmtes Verhalten zu beanstanden. Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur bei einer Verletzung eigener Rechte des Klägers bzw. des Antragstellers tätig werden. Dies bedeutet, dass es nach dem Prozessrecht, an welches das Verwaltungsgericht nach dem Grundgesetz gebunden ist, grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass ein Kläger die Verletzung von Rechten eines Dritten oder lediglich allgemeine Rechtsverstöße einer Behörde geltend machen kann. Ich sehe daher in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider keine Möglichkeit, dass das Verwaltungsgericht in Ihrem Sinne tätig werden könnte. Da das Gericht auch keine Rechtsberatung leisten darf, würde ich vorschlagen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder die Öffentliche Rechtsauskunft wenden. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie auf der Internetseite
http://www.hamburg.de/oera/Ich bedauere, Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben zu können,
und verbleibemit freundlichen Grüßen
Nach dieser Mitteilung habe ich mich an den Eingabeausschuß der Freien und Hansestadt Hamburg gewendet !! Auch einen mir sehr bekannten Rechtsanwalt habe ich kontaktiert, mal abwarten, ob der sich bei mir meldet, welchen Weg ich nun einschlagen soll ??
Hier wird unsere Sozialsenatorin befragt, oder zitiert, man weiß es nicht so genau. Denn ein Foto allein macht noch keine Storry. Weiter hin wird in dieser Berichterstattung nicht da drauf eingegangen, das diese Freie und Hansestadt Hamburg, seit fast 23 Jahre Rechtsbruch begeht. Denn wir alle wissen, das diese Stadt da zu verpflichtet ist, sich um Schutzbefohlene zu kümmern, tut sie aber nach 9:00 Uhr nicht. In diesem Bericht kommt es nicht mal vor, das sie auf die 9:00 Uhr Regelung eingeht. Nun ist sich diese Behörde sicher, das nach ihre Prüfung (diese Anklage fallen gelassen wird), das würde bedeuteten, das sie ihren eigenen Rechtsbruch vom Tisch fallen läßt, der seit mehr als 23 Jahre besteht. Da frage ich mich, wie soll das denn gehen ?? Aber wie wir wissen, ist in der Politik und bei Behörden alles möglich. Eigendlich sollte diese Zeitung eine Gegendarstellung von mir bringen, tut sie aber nicht. Die Begründung: „Sie läßt sich nicht vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat !! “ Da bei ist jedes Presseorgan rechtlich da zu verpflichtet, eine Gegendarstellung zu bringen. Nun schreibe ich hier nieder, was geschrieben werden muß.
Erich Heeder – HINZ&KUNZT VERKÄUFER – Autor & Dichter