Da zu jetzt dieses ZITAT: "Auf der Wahlleiterschulung wurde gesagt, das
die Wahlberechtigungskarte als Ausweis als Zulassung zur Wahl genügt"
Weiteres Zitat: " Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wähler-
verzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des
Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler endweder
ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personalausweis.
Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt dem Wähler zu gute" !!
Nun zum Sachverhalt: Am Vormittag den 14.09.2017 im Wahllokal 130 31
verweigerte man den Wähler E. Heeder die Bundestagswahl. Als Herr
H. seine Wahlunterlagen verlangte, wurde er mit dem Satz empfangen:
"Wir brauchen ihre Legitimierung das sie Wahlberechtigt sind, zeigen
sie ihren Ausweis vor !!"
Herr Heeder ist nun seit 23 Jahre Wahlhelfer, aber so wurde er noch nie in diesem Wahllokal empfangen. Er nahm seine Wahlberechtigung mit, zerknüllte sie, und schmiss sie in den Abfallkorb. Nach nicht mal eine halbe Stunde kehrte er zurück, um es noch mals zu versuchen, es klappte dies mal auch nicht.
Nun fuhr er zu seinem Wahllokal, und berichtete da drüber, und keiner der Wahlhelfer weder der Wahlleiter haben es verstanden. Auch der BÜNABE Herr Brückner und Fr. Manzke verstand es nicht, und sie ermutigten Herr Heeder dort noch mals hin zu fahren.
Nach dreimaliger Abfuhr, noch mal da hin, aber er fuhr, und durfte immer
noch nicht wählen !! Herr Heeder versprach ihnen in diesem Wahllokal
130 31, da drüber zu berichten. Die Antwort war: "Berichten sie !!"
Es ist die spannende Frage: "Wie geht man im öffentlichen Leben da
mit um ??"
E. Heeder - Stadtteilkünstler / Sitz im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg
Nur keine Angst, wir können
uns wehren !!
Am heutigem Tage, Mittwoch den 27.09. 2017 bekomme ich aus der Landeswahlstelle folgende E-Mail:
Sehr geehrter Herr Heeder,
vielen Dank für Ihre zwei Nachrichten. Nach Ihrer ersten Nachrichten sind wir Ihrem geschilderten Fall nachgegangen und haben über die Kreiswahlleitung des Wahlkreises 18, Hamburg-Mitte, bei dem entsprechenden Wahlvorstand um Stellungnahme gebeten. Diese ist nun erfolgt.
vielen Dank für Ihre zwei Nachrichten. Nach Ihrer ersten Nachrichten sind wir Ihrem geschilderten Fall nachgegangen und haben über die Kreiswahlleitung des Wahlkreises 18, Hamburg-Mitte, bei dem entsprechenden Wahlvorstand um Stellungnahme gebeten. Diese ist nun erfolgt.
Der Wahlvorstand gibt an, dass Sie mit
einer stark zerknitterten Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal erschienen
und sich der Wahlvorstand absichern und den Personalausweis sehen wollte.
Hierzu der Hinweis, dass ein Vorzeigen des Ausweises nicht verpflichtend ist,
der Wahlvorstand aber im eigenen Ermessen im Einzelfall das Vorzeigen des
Ausweises verlangen kann. In solch eine Fall werden die vorhandenen Daten mit
dem Ausweis abgeglichen und der Ausweis direkt wieder ausgehändigt. Eine
Verfehlung des Wahlvorstandes ist somit nicht zu erkennen.
Der Wahlprozess hätte bei Ihnen somit
problemfrei ablaufen können, hätten Sie kurz Ihren Ausweis vorgezeigt, was Sie
nach unserer Information nicht gemacht haben.
Da Sie dort in dem Wählerverzeichnis auch
eingetragen waren, ist es sehr bedauerlich, dass Sie somit Ihr Wahlrecht nicht
wahrnehmen konnten.
Ergänzend möchte ich Sie noch darauf
hinweisen, dass das Fotografieren innerhalb des Wahllokals nur gestattet ist,
wenn der Wahlvorstand einstimmig zustimmt. Andernfalls liegt eine Verletzung
des Persönlichkeitsrechtes der betreffenden Personen vor. Laut des
Wahlvorstandes ist die Zustimmung nicht erfolgt, sodass das entsprechende Foto
des Wahlvorstandes unverzüglich von Ihrem Blog zu entfernen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Da drauf meine Rückmeldung:
Sehr geehrter Herr M.
Sehr geehrter Herr M.
, leider ist das so nicht richtig, was sie da so schreiben, und auch nicht richtig was da behauptet wird. Dieser Wahlbenachrichtigungsschein war Aal glatt, bei meinem ersten erscheinen. Weiter hin war auch nie die Rede da von, das dieser Wahlbenachrichtigungsschein zerknitterten war. Ich bin 4 mal mit dem selben Schein dort gewesen, und es war nie die Rede da von !! Ich weiß was sich dort abgespielt hat, sie nicht. Es wurde gesagt:"Er wisse nicht, das ich ich bin, ich könnte jeder sein". Sie haben es nicht mal nötig gehabt in ihre Wahlliste von Namen und Adressen nach zu sehen. Klar ist es dort zur Verfehlung gekommen, das nicht begriffen, das man mich dort nicht wählen ließ. Vielleicht hätte ich bleiben sollen,bis die Polizei gekommen währe, ob es dann besser gelaufen währe ?? Ich habe so gar mit
dem BÜNABE Herrn Brückner in unserm Wahllokal da drüber gesprochen, er hat es
auch nicht begriffen, das ich dort nicht wählen durfte.
Es wurde mir gestattet da drüber zu berichten,
und es hat auch keiner da gegen etwas gehabt, das ich dort ein Foto
gemacht habe. Außer dem habe ich eine Gesichtsblende eingefügt, und meine
Berichtserstattung bleibt wie sie ist, das ist auch mein Recht !! Freie
Meinungsäußerung für alle !!
Ihre Antwort wird auch veröffentlicht, denn das
gehört nun mal zur Sachlage !!
Erich Heeder
Von: Landeswahlamt Hamburg
<landeswahlamt-hamburg@bis.hamburg.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. September 2017 15:51
An: Erich Heeder
Cc: Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Mitte)
Betreff: AW: INFO
Gesendet: Mittwoch, 27. September 2017 15:51
An: Erich Heeder
Cc: Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Mitte)
Betreff: AW: INFO
Sehr geehrter Herr Heeder,
vielen Dank für den
Hinweis über den Zustand Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ungeachtet dessen,
liegt es wie bereits in meiner vorigen Mail erläutert, im Ermessen den
Wahlvorstandes, das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes mit Lichtbild zu
verlangen. Daher besteht weiterhin die Sachlage, dass der Wahlvorstand Sie mit
seinem Handeln nicht wiederrechtlich vom Wahlrecht abgehalten hat. Vergleichen
können Sie dazu auch ein Urteil des Staatsgerichtshofes der Freien und
Hansestadt Bremen.
Zu der wortgleichen
Vorschrift im Landeswahlordnung in Bremen hat der Staatsgerichtshof
(Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. September 2016
– St 2/16 –) entschieden: „§ 44 Abs. 3 Satz 2 BremLWO knüpft an diese
Hinweise an und verpflichtet den im Wahlraum erschienenen Wähler, sich auf
Verlangen auszuweisen. Für den einzelnen Wähler ist es danach kein unzulässiger
Eingriff in sein Wahlrecht, wenn er an der Wahlhandlung gehindert wird, weil er
sich nicht ausweisen kann, denn das Bremische Wahlrecht sieht dieses so vor.“
Mit freundlichen
Grüßen
Sehr geehrter Herr M. ,
Da zu jetzt dieses ZITAT: "Auf der Wahlleiterschulung wurde gesagt, das die Wahlberechtigungskarte als Ausweis als Zulassung zur Wahl genügt"
Weiteres Zitat: " Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wählerverzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler endweder ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personal-ausweis.
Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt dem Wähler zu gute" !!
Also wie so durfte ich in diesem Wahllokal nicht wählen ?? Scheinbar haben sie es immer noch nicht verstanden, da isch selbst seit 23 Jahre Wahlhelfer bin, muß ich doch wissen, was da los war.
Ob es nun um diesen Wahlbenachrichtigungskarte ging oder nicht ging können sie doch gar nicht beurteilen, und all die anderen auch nicht.
Das Mißtrauen gegen mich war größer als die Wahlbenachrichtigung, das ist nun mal Fakt !!
Meine und ihre Nachricht kommt zu meiner Berichterstattung, da mit andere mal merken, wie man hier mit Menschen umgeht !!
In diesem Sinn,
Erich Heeder - Autor - Dichter - Sitz im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg
gende INFO wurde mir zu geschickt:
Wahlbenachrichtigung
Mit der
Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie
zu einer Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind.